Micron Document
____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|


The NomadNet German Wikipedia | Archives | Info
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b

🔍 Search

ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ

Musterung
──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────
top
Die Musterung (in Deutschland), Stellung (in Österreich) oder Rekrutierung (in der Schweiz) ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen fĂŒr den Wehrdienst.

Der Begriff wurde in dieser Bedeutung zuerst bei der Anwerbung der Landsknechte und Söldner im 15. und 16. Jahrhundert verwendet. Auch bei der Aushebung von Untertanen zur Landesverteidigung gab es Musterungen.

Contents

‱ Geschichte
‱ Preußen
‱ Deutschland
‱ Schweiz
‱ Brauchtum
‱ Weblinks

──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────

Geschichte

Musterungen gibt es nicht erst seit der EinfĂŒhrung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Aushebung der Legionen in der Römischen Republik wurden die römischen BesitzbĂŒrger im wehrfĂ€higen Alter bei einer Versammlung auf dem Kapitol von speziell ernannten Tribunen gemustert, die sich der Reihe nach die am besten geeigneten MĂ€nner fĂŒr ihre Legionen aussuchten.cite-ref-1[1]

Der Begriff Musterung (von lat. monstrare, „zeigen“) findet sich im Zusammenhang mit der Truppenwerbung zuerst in der 2. HĂ€lfte des 15. Jahrhunderts. Der Werbeherr kontrollierte dabei am Musterplatz, ob die fĂŒr den Feldzug Angeworbenen auch tatsĂ€chlich die geforderten Waffen mit sich fĂŒhrten. Gleichzeitig fĂŒhrte er seinem Auftraggeber vor, dass er seinen Teil des Werbevertrags erfĂŒllt hatte und nun die Bezahlung fordern konnte. Auch von den Landesherren und ReichsstĂ€nden wurden Musterungen durchgefĂŒhrt, um einen annĂ€hernden Überblick ĂŒber die zahlenmĂ€ĂŸige StĂ€rke und den AusrĂŒstungsstand der nach Lehnsrecht und Landfolge dienstpflichtigen Adligen, BĂŒrger und Bauerncite-ref-2[2] zu erlangen. Im 18. Jahrhundert musterten die MilitĂ€rbehörden ihre Truppen in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden, um ihren Zustandcite-ref-3[3] zu ĂŒberprĂŒfen.

KreissekretÀr Keller schilderte die Musterung der Reiterei am 17. August 1674 bei Ulm wie folgt:

„ZunĂ€chst bestellte man zwei Musterungskommissare fĂŒr die Durchsicht der Pferde und Gewehre, nĂ€mlich von katholischer Seite den Rittmeister der Augsburger Kompanie Johann Friedrich LĂŒtz, von evangelischer Seite den Regimentsquartiermeister Simon BrandstĂ€tter. Dann setzten sich der Regiments-Kommandant, Obrist Prinz Friedrich Karl von WĂŒrttemberg, oben an eine lange Tafel, der Kriegskommissar Schmalkalder in die Mitte zur Formierung der Musterrollen und der KreissekretĂ€r mit dem Kreisprotokoll unten hin. Die Gesandten der Kreisausschreibenden FĂŒrsten und die ĂŒbrigen anwesenden Kreistagsgesandten nahmen teils sitzend, teils stehend an der Musterung teil. Die beiden Musterungskommissare gaben die festgestellten MĂ€ngel an, die der Kreiskriegskommissar notierte. Nach Beendigung der Musterung fand am 25. August 1674 die feierliche Vereidigung statt. Reiterei und Fußvolk wurden zu diesem Zweck ‚in Bataille‘ gestellt, der Direktorialgesandte hielt eine Ansprache ĂŒber ihren Auftrag und ihre Pflichten und der KreissekretĂ€r verlas den Artikelbrief. Daraufhin ergriff der Direktorialgesandte nochmals das Wort und sprach die Eidesformel vor. Nach der Vereidigung fand ein Vorbeimarsch statt, die Truppe rangierte sich dann wieder in Schlachtordnung und eine dreifache Gewehrsalve sowie das ‚Lösen‘ der vier RegimentsstĂŒcke beschloss die Generalmusterung.“cite-ref-5[5]

Preußen

Im Blick auf die TĂŒrkengefahr wurde in Preußen ein dreigeteilter Ausschuss gebildet, wobei ein Drittel – die „geradesten, stĂ€rksten, tugendhaftesten und frömmsten“ jungen MĂ€nner – fĂŒr ein stehendes Heer ausgewĂ€hlt wurden, der Rest fĂŒr die Reserve. Diese Musterungen erfolgten unter der Aufsicht von Musterherren oder Kommissaren und wurden regelmĂ€ĂŸig und nach genaueren MaßstĂ€ben durchgefĂŒhrt. Nach dem damals herrschenden Kantonsystem war mit dem Geburts- und Aufenthaltsort – und damit dem Aushebungsort – schon die Verbindung zu dem zum Kanton gehörenden Regiment hergestellt. Erst als Folge der Ersetzung des Kantonalsystems durch die Einrichtung von Rekrutierungsbezirken im 19. Jahrhundert (Baden 1832) wurde die Musterung von der Verwendung des gemusterten Soldaten abgekoppelt.

Drittes Reich

Im Dritten Reich erfolgte die Musterung durch die Wehrbezirke im Einvernehmen mit den gleichgeordneten Kreispolizeibehörden.

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurden die Wehrpflichtigen in wenigen Wochen im FrĂŒhjahr durch die Wehrkreiskommandos gemustert; zusĂ€tzliche Aufgabe der Musterung war die „weitere Vorbereitung der BĂŒrger auf die Wahrnehmung ihres verfassungsmĂ€ĂŸig garantierten Rechtes sowie die ehrenvolle ErfĂŒllung ihrer staatsbĂŒrgerlichen Pflicht, Wehrdienst zu leisten“.

Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis 2011

WĂ€hrend der Zeit der Wehrpflicht war die Musterung fĂŒr alle mĂ€nnlichen Staatsangehörigen in Deutschland gesetzlich in §§ 16 ff. Wehrpflichtgesetz geregelt und wurde bei den KreiswehrersatzĂ€mtern durchgefĂŒhrt. Die Erfassung im Vorlauf einer Musterung erfolgte ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder spĂ€ter. Dies war auch vor 1975 so, als die VolljĂ€hrigkeit erst mit Vollendung des 21. eintrat.

FĂŒr die Einstufung des Wehrpflichtigen waren durch entsprechende Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften (ZDv)) ein Rahmen festgelegt, nach dem die körperlichen MĂ€ngel klassifiziert waren, so dass je nach deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wurde. Auch ĂŒber die Verwendbarkeit, also die FĂ€higkeiten und Kenntnisse, die einen Wehrpflichtigen fĂŒr besondere TĂ€tigkeiten besonders befĂ€higten, wurde entschieden. Im Rahmen der Musterung wurde auch ĂŒber so genannte Wehrdienstausnahmen entschieden. Nicht jeder Wehrpflichtige wurde sofort zum Wehrdienst herangezogen. In vielen FĂ€llen wurde eine ZurĂŒckstellung gewĂ€hrt, z. B. beim Besuch einer Schule oder fĂŒr die Zeit einer Ausbildung. Unterschiedliche GrĂŒnde konnten auch zu einer Befreiung vom Wehrdienst fĂŒhren (§ 11 WehrPflG).

Bei einigen KreiswehrersatzĂ€mtern wurde im Anschluss an die EUF bei tauglichen Wehrpflichtigen eine computergesteuerte Vermessung durchgefĂŒhrt, um die passende Uniform und andere AusrĂŒstungsgegenstĂ€nde einzuplanen. Dazu war es nötig, eine schwarze oder zumindest sehr dunkle Unter- oder Badehose zu tragen, da ansonsten kein ausreichender Kontrast zum Hintergrund bestand und die Messung nicht möglich war. Verwendete das Kreiswehrersatzamt eine solche Anlage, wurde im Anschreiben zur Ladung auf das Mitbringen einer dunklen Hose hingewiesen.

In Deutschland wurden im Jahr 2008 456.546 Wehrpflichtige gemustert, davon wurden 243.166 (53,3 %) fĂŒr wehrdienstfĂ€hig befunden, 199.667 (43,7 %) galten als nicht wehrdienstfĂ€hig und 13.713 (3,0 %) Wehrpflichtige wurden als vorĂŒbergehend nicht wehrdienstfĂ€hig eingestuft.cite-ref-6[6] Im Rahmen der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland ist ab 2011 auch die Musterung weggefallen.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht am 1. Juli 2011 ist die Musterung nur noch fĂŒr Bewerber durchzufĂŒhren, die sich zur Ableistung eines Freiwilligen Wehrdienstes entscheiden. FĂŒr Frauen gelten geringere körperliche Leistungsanforderungen bei Aufnahmetest und spĂ€terer BerufsausĂŒbung.cite-ref-leistung-de-7-0[7]

Tauglichkeitsstatistik

| Ergebnis | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| Taugliche | 192.855 | 65,4 % |
| EingeschrÀnkt Taugliche | 90.886 | 30,8 % |
| VorĂŒbergehend Untaugliche | 4.632 | 1,6 % |
| Dauernd Untaugliche | 5.794 | 2,0 % |
| Ärztliche Untersuchung noch nicht abgeschlossen | 558 | 0,2 % |
| Gesamt | 294.725 | 100,0 % |

Die Verteilung der Einstufungen „tauglich“, „vorĂŒbergehend untauglich“ und „dauerhaft untauglich“ hat sich in den letzten Jahren der Wehrpflicht folgendermaßen entwickelt:

‱ 2000: 86,28 % tauglich, 3,68 % vorĂŒbergehend untauglich, 10,04 % untauglich
‱ 2002: 83,9 % tauglich, 3,35 % vorĂŒbergehend untauglich, 12,74 % untauglich
‱ 2004: 79,2 % tauglich, 2,9 % vorĂŒbergehend untauglich, 17,89 % untauglich
‱ 2006: 61,6 % tauglich, 9,22 % vorĂŒbergehend untauglich, 29,18 % untauglich
‱ 2008: 54,1 % tauglich, 2,62 % vorĂŒbergehend untauglich, 42,28 % untauglichcite-ref-8[8]

Die Zahl der Ausmusterungen vervierfachte sich somit innerhalb von acht Jahren. Es ist jedoch zu beachten, dass nach 2004 der Tauglichkeitsgrad T3 (eingeschrĂ€nkt tauglich) entfallen war und alle Personen mit diesem Grad als T5 (untauglich) deklariert wurden. In der Presse und bei den Oppositionsparteien hat dies vielfach die Kritik nach sich gezogen, dass die Musterung eher als Verfahren zum Aussortieren ĂŒberschĂŒssiger Personen eines Jahrgangs diene; indem man die Tauglichkeitskriterien immer weiter anhebe um nur noch wenige junge MĂ€nner ĂŒberhaupt einzuberufen, werde die Wehrgerechtigkeit ausgehebelt.cite-ref-spiegel01-9-0[9]

Musterungsverweigerung

Als Musterungsverweigerung wird das absichtliche, wiederholte Fernbleiben von der Musterung bezeichnet. Anders als die Weigerung, einer Einberufung Folge zu leisten, war die Weigerung, einer Ladung zur Musterung zu folgen – selbst wenn sie wiederholt und offen ausgesprochen erfolgte –, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend wurde die Musterungsverweigerung auch nicht mit strafrechtlichen Schritten sanktioniert oder fĂŒhrte nicht zu EintrĂ€gen im polizeilichen FĂŒhrungszeugnis des Betreffenden.

Die KreiswehrersatzĂ€mter reagierten auf das Nichterscheinen zur Musterung bei den ersten zwei bis drei Ladungen in der Regel mit weiteren, zum Teil schĂ€rfer formulierten, Neuladungen. Erschien der zur Musterung Einbestellte darĂŒber hinaus weiterhin nicht, wurden Bußgelder oder die zwangsweise VorfĂŒhrung durch die Polizei angedroht. Rechtliche Voraussetzung fĂŒr diese Maßnahmen war ein nachweisbar schuldhaftes Nichterscheinen des Musterungskandidaten.cite-ref-10[10]

Bundesrepublik Deutschland von 2011 bis 2027

Aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde auch die WehrĂŒberwachung sowie die verpflichtenden Musterungen ausgesetzt und die KreiswehrersatzĂ€mter abgeschafft. Stattdessen mĂŒssen nur jene Bewerber, die sich zu einen freiwilligen Wehrdienst oder anderen freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr melden in eines der 15 Karrierecenter der Bundeswehr. Dort wird die Untersuchung der körperlichen und intellektuellen LeistungsfĂ€higkeit sowie der charakterlichen und gesundheitlichen Eignung zum Soldatenberuf festgestellt. Die am 1. Juli 2011 ausgesetzte Wehrerfassung bzw. Musterung ist nach dem entsprechenden Gesetzestext § 24 gemĂ€ĂŸ § 2 nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall verpflichtend. Mit dem 1. Januar 2026 wird dieses Gesetz geĂ€ndert und mit 1. Januar 2027 mĂŒssen mĂ€nnliche StaatsbĂŒrger, maßgeblich ist hier der Eintrag im Personenstandsregister, d. h. auch Transpersonen, die das mĂ€nnliche Geschlecht angenommen haben, verpflichtend zur Musterung.cite-ref-11[11]

Heutige Lage / LĂ€nderbesonderheiten

Deutschland

Siehe auch

:

Wehrpflicht in Deutschland

Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 werden Musterungen bzw. entsprechende Untersuchungen nur noch nach der freiwilligen Meldung zum Wehrdienst durchgefĂŒhrt. Im November 2025 einigte sich die CDU/CSU/SPD-Regierung auf die WiedereinfĂŒhrung der verpflichteten Musterung fĂŒr mĂ€nnliche StaatsbĂŒrger in Deutschland, eine Verpflichtung zur Ableistung des Wehrdienstes ist darin nicht enthalten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, die obligatorischen Musterungen fĂŒr den Jahrgang 2008 sollen am 1. Januar 2027 beginnen.cite-ref-12[12]cite-ref-13[13]

Ablauf

Mit der Musterung sind MusterungsĂ€rzte betraut, die in den Karrierecentern der Bundeswehr eingesetzt sind. Der Bewerber bringt Personalausweis und soweit gewĂŒnscht Impfbuch, Allergiepass und ggf. Atteste oder andere in seinem bzw. ihrem Besitz befindliche Ă€rztliche Dokumente mit.

Die zu musternde Person durchlÀuft bei der Musterung folgende Stationen:

‱ Personalaufnahme: Hier werden die bereits vorhandenen Daten abgeglichen und weitere Daten erhoben (Adresse, FĂŒhrerschein, Ausbildung).
‱ Fahrgeld wird von der Zahlstelle zurĂŒckerstattet (entweder sofort in bar oder per BankĂŒberweisung)
‱ Personalaufnahme im Labor: Die zu musternde Person wird gewogen, vermessen und nach Alkohol-, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt. Diese Befragung kann auch im Rahmen der Ă€rztlichen Untersuchung durchgefĂŒhrt werden. Es wird auch eine Urinprobe genommen und auf Eiweiße untersucht, die auf eine Stoffwechselkrankheit deuten könnten. Außerdem kann, sollte der Verdacht vorliegen, dass illegale Drogen konsumiert wurden (dies wird nach eigenem Ermessen der beteiligten Mitarbeiter oder durch die positive Antwort auf die entsprechende Frage nach dem Konsum illegaler Drogen festgestellt), die entsprechende Probe auf vorhandene aktive Wirkstoffe oder Abbauprodukte einer Droge (z. B. Cannabis) untersucht werden. Bei einem positiven Test erfolgt in seltenen FĂ€llen die Ausmusterung (T5), in der Regel aber eine zweite Ladung zu einem spĂ€teren Termin.
‱ Seh- und Hörtest
‱ Puls- und Blutdruckmessung (wird nicht flĂ€chendeckend durchgefĂŒhrt)
‱ ÜberprĂŒfung der Gelenke (Motorik) sowie der Statur (Körperbau und Haltung) (unter UmstĂ€nden erst bei der Ă€rztlichen Untersuchung)
‱ Untersuchung durch den Arzt: Befragung zu Krankheitsgeschichte, gesundheitlicher Verfassung und Lebenswandel (Alkohol-, Tabakkonsum etc.), Kreislaufuntersuchung eventuell mit Belastungstest (in der Regel zehn Kniebeugen oder LiegestĂŒtze), Haltungsuntersuchung, Kontrolle des Skeletts auf Deformierungen, kursorische Zahnbeschau (Vorhandensein einer Zahnspange u. Ă€.), Lungenfunktionstest, Leistenbruchtest (durch Anlegen von zwei Fingern auf Hoden oder Leisten, um durch kurzes Husten unerkannt gebliebene frĂŒhere LeistenbrĂŒche festzustellen), Feststellung allgemeiner Ă€ußerlicher AuffĂ€lligkeiten (Verbrennungen, Vernarbung, AusschlĂ€ge, Ă€ußerlich sichtbare Hautkrankheiten oder Tumoren etc.) sowie (nicht flĂ€chendeckend) ÜberprĂŒfung der HĂ€morrhoiden. Sollte der Arzt bereits hier der Meinung sein, dass die zu musternde Person nicht wehrdienstfĂ€hig erscheint, entfĂ€llt die unten genannte EUF.cite-ref-14[14]
‱ Eignungsuntersuchung und -feststellung: Dies ist eine Mischung aus RechtschreibprĂŒfungen, Mathematik, Logik, MerkfĂ€higkeit, gegebenenfalls Technik und einem Reaktionstest. Das Ergebnis der Ă€rztlichen Untersuchung kann AusschlĂŒsse beinhalten, die das AusĂŒben bestimmter TĂ€tigkeiten in der Bundeswehr nicht zulassen; die EUF zielt auf die individuellen FĂ€higkeiten des Bewerbers ab, um diese entsprechend einsetzen zu können.
‱ musterungsbescheid GesprĂ€ch mit einem Musterungsbeamten: Vom Musterungsbeamten erhĂ€lt der Bewerber seinen Wehrpflicht-/Musterungsbescheid. Ihm werden die rechtlichen Konsequenzen erlĂ€utert. Ebenfalls werden hier die Entscheidungen ĂŒber die zuvor aufgenommenen AntrĂ€ge gefĂ€llt.

Falls der Arzt weitere Untersuchungen bei Spezialisten angeordnet hat (etwa zur ÜberprĂŒfung von mitgebrachten Attesten) wird der Musterungsbescheid per Post zugestellt.

Ein normaler Musterungstag, inklusive EUF, nimmt 3–6 Stunden in Anspruch. Der medizinische Teil und die EUF dauern mit Wartezeiten jeweils ungefĂ€hr 2–3 Stunden. Die Musterung im eigentlichen Sinne, d. h. der Aufenthalt im Arztzimmer und die Befragung und Untersuchung durch den Arzt, ist als sogenannte „Reihenuntersuchung“ angelegt und dauert im Regelfall nicht lĂ€nger als 15 Minuten.cite-ref-15[15] In AusnahmefĂ€llen kann die Tauglichkeit nicht an einem Musterungstag festgestellt werden. Der zu Musternde wird dann noch einmal einbestellt.

Österreich

Siehe auch

:

Wehrpflicht in Österreich

stellungablauf-in-c3-96sterreichablauf-in-sterreich

Die Musterung wird in Österreich Stellung (frĂŒher Gestellung) genannt – mit Ausmusterung bezeichnet man den meist feierlichen Abschluss einer militĂ€rischen oder polizeilichen Ausbildung und die damit verbundene Entlassung in den Dienst, daher ist der Ausdruck „Musterung“ kaum ĂŒblich.

Sie wird von den zustĂ€ndigen Stellungskommissionen durchgefĂŒhrt. Diese befinden sich in Wien, St. Pölten, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck. Eine Stellungskommission steht unter militĂ€rischer FĂŒhrung und setzt sich aus militĂ€rischem Kader, Grundwehrdienern, aber auch aus zivilen Beamten und Vertragsbediensteten zusammen. Eine Stellungskommission ist ĂŒblicherweise in Zug-StĂ€rke besetzt. Grundwehrdiener, die in einer Stellungskommission Dienst leisten, und mit Aufgaben mit medizinischem Zusammenhang betraut werden, haben grundsĂ€tzlich vor der Verwendung eine knapp zweiwöchige Ausbildung als Ordinationsgehilfe zu absolvieren.

RegulÀre Stellung

Jedem mĂ€nnlichen, österreichischen StaatsbĂŒrger, der das wehrpflichtige Alter erreicht, wird eine Stellung mittels öffentlicher Kundmachung (durch Aushang an GemeindeĂ€mtern oder anderen öffentlichen GebĂ€uden) angeordnet. ZusĂ€tzlich erhĂ€lt jeder Stellungspflichtige per eingeschriebenem Brief eine Aufforderung zur Stellung, in der aufgefĂŒhrt ist, in welcher Stellungskommission er sich wann einzufinden hat. Ebenso wird ein Bundesheerfahrausweis mitgesendet, der es dem Stellungspflichtigen ermöglicht, kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Wird dieser Ausweis nicht in Anspruch genommen, so wird ein aliquotes Kilometergeld ausbezahlt.

In Österreich herrscht grundsĂ€tzlich Stellungspflicht, das heißt, der Stellungspflichtige hat der Aufforderung zur Stellung nachzukommen. Tut er dies nicht, so wird er zuerst zu einer Nachstellung aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so kann er auch zwangsweise vorgefĂŒhrt werden. Kann ein Stellungspflichtiger schon am Anfang des ersten Stellungstages medizinische Gutachten beibringen, die seine Untauglichkeit eindeutig belegen, so wird der Stellungspflichtige in einem verkĂŒrzten Verfahren als untauglich ermittelt. In besonderen FĂ€llen, wie etwa bei körperlicher oder geistiger BeeintrĂ€chtigung kann auch eine Stellung in Abwesenheit durchgefĂŒhrt werden, es wird hierbei anhand der vorgelegten bzw. eingeschickten amtsĂ€rztlichen Befunde die Untauglichkeit beschlossen, der Stellungspflichtige muss selbst nicht erscheinen und erhĂ€lt den Stellungsbeschluss per RSb-Brief zugestellt.

Ablauf

Der regulĂ€re Stellungsablauf dauert in der Regel 1œ Tage. Am Anfang des ersten Tages, ab etwa 7 Uhr morgens, wird festgestellt, welche Stellungspflichtigen tatsĂ€chlich erschienen sind. Die erschienenen Stellungspflichtigen werden weiters mit einem SpindschlĂŒssel, Hausschuhen und kurzen Hosen (in weißer, grĂŒner oder schwarzer Farbe, abhĂ€ngig vom Wochentag) ausgestattet, und in zwei Gruppen eingeteilt.

Die Untersuchungen am ersten Tag unterteilen sich in die medizinische und die psychologische Untersuchung. Am Vormittag fĂŒhrt dabei die erste Gruppe den medizinischen Teil durch, wĂ€hrend die zweite Gruppe die psychologische Untersuchung in Form der ComputerunterstĂŒtzten Testung (CUT) durchfĂŒhrt. Am Nachmittag wechseln dann die Gruppen. Ziel der Untersuchungen des ersten Tages ist es, medizinische und psychologische Basisdaten fĂŒr die am zweiten Tag folgende medizinische Hauptuntersuchung zu sammeln.

Am ersten Tag wird Folgendes durchgefĂŒhrt:

‱ Untersuchung des Bluts


‱ Untersuchung des Urin (Eiweiß, Blut, Glucose, Nitrit, Urobilinogen, Harn-Sediment jedoch kein Drogentest; dieser kann jedoch von einem der Ärzte oder einem Psychologen auf Verdacht hin angeordnet werden)
‱ Körpermessung: GrĂ¶ĂŸe, Gewicht, BMI, Femurkondylenbreite, Taille, Brust, Kopfweite, SchuhgrĂ¶ĂŸe
‱ Röntgen der Lunge
‱ Spirometrie: Feststellung des Lungenvolumens und dessen Relation zu den Körpermaßen (TIFF-FEV1, VitalkapazitĂ€t, MEF(50))
‱ Isometrie: Feststellung der Kraft des Handgriffs, der Armbeugung, der Kniestreckung und eines zusammenfassenden Muskelfaktors
‱ Ruhe-EKG: (Puls, Blutdruck wird mittels Riva-Rocci auf beiden Armen gemessen)
‱ eventuell Belastungs-EKG (wird vom Arzt entschieden)
‱ Audiometrie: Feststellung des Zustandes des Gehörs im Bereich von 500–6000 Hz
‱ Feststellung des Sehvermögens: Dunkelsehen, Farbsehen, Stereosehen
‱ ComputerunterstĂŒtzte psychologische Testung: Allgemeine Begabung, Geschwindigkeit, technisches VerstĂ€ndnis, Genauigkeit
‱ Aufnahme der persönlichen Daten wie Wohnort, Schulbildung, Religionszugehörigkeit, frĂŒhere StaatsbĂŒrgerschaften, Sprachkenntnisse, Beherrschung von Musikinstrumenten sowie Freude am Kochen

In FĂ€llen wie unklaren Befunden in Sachen Audiometrie, EKG oder bei möglichen SehschwĂ€chen werden die betroffenen Stellungspflichtigen von einem jeweiligen Facharzt noch am Nachmittag des ersten, bzw. in der FrĂŒh des zweiten Tages untersucht und die Befunde an die Stellungskommission ĂŒbermittelt. Stellungspflichtige, die bei der CUT ein Ergebnis unter einem bestimmten Niveau erreichen, mĂŒssen zusĂ€tzlich noch ein EinzelgesprĂ€ch mit einem Psychologen absolvieren. Das VortĂ€uschen von nur geringen Kenntnissen und FĂ€higkeiten beim Test am Computer hat ĂŒbrigens keinen direkten Einfluss auf die Tauglichkeit, sondern wirkt sich lediglich in der automatischen Ermittlung der Verwendungszwecke aus (Abgleich Ist-Profil / Soll-Profil).

Der erste Stellungstag endet ĂŒblicherweise etwa um 15 Uhr nach der VorfĂŒhrung von Werbe- bzw. Informationsfilmen zu den KrĂ€ften fĂŒr internationale Operationen (KIOP) und den Waffengattungen des Österreichischen Bundesheers.

Am zweiten Tag werden die Stellungspflichtigen von eigenen Ärzten (in der Regel VertragsĂ€rzte) untersucht. Dabei werden sowohl die am Vortag festgestellten Daten als auch eventuell vom Stellungspflichtigen beigebrachte Befunde und Ă€rztliche BestĂ€tigungen berĂŒcksichtigt sowie weitere Untersuchungen durchgefĂŒhrt. Auf dieser Basis entscheidet der Arzt, ob der Stellungspflichtige tauglich, vorĂŒbergehend untauglich, untauglich oder vom Beschluss ausgesetzt ist. VorĂŒbergehend untaugliche Stellungspflichtige werden spĂ€ter im Rahmen eines Kurzstellungsverfahrens erneut auf ihre Tauglichkeit ĂŒberprĂŒft. Stellungspflichtige, bei denen der Beschluss ausgesetzt wurde, werden zu einem Facharzt ĂŒberwiesen, wobei sich der Stellungspflichtige selbst um einen Termin kĂŒmmern muss. Diese Untersuchung beim Facharzt muss innerhalb von 4 Wochen geschehen. Dies geschieht vor allem in FĂ€llen, wo die dem Untersuchungsarzt vorliegenden Befunde unklar und/oder zweifelhaft sind. Die Kosten fĂŒr die Untersuchung selbst werden von der Stellungskommission selbst getragen.

Die Tauglichkeit wird mit Wertungsziffern angegeben, wobei 9 die höchste Ziffer („uneingeschrĂ€nkt tauglich“) und 0 die niedrigste Ziffer („untauglich“) darstellt. Die Ziffern 4 bis 2 bezeichnen eine eingeschrĂ€nkte Tauglichkeit (verbunden mit einem Ausnahmeprofil, eine Liste von Empfehlungen fĂŒr Befreiungen an den Truppenarzt, sollte der Stellungspflichtige in Zukunft einrĂŒcken), und die Stufe 1 bezeichnet vorĂŒbergehende Untauglichkeit. Vom Beschluss ausgesetzten Stellungspflichtigen wird keine Wertungsziffer zugewiesen, da diese erst nach den weiteren Untersuchungen bestimmt werden kann. Wertungsziffern von 4 oder niedriger mĂŒssen zusĂ€tzlich noch vom leitenden Arzt der Stellungskommission abgezeichnet werden.

Ebenfalls am zweiten Tag werden allfĂ€llige administratorische TĂ€tigkeiten durchgefĂŒhrt, wie etwa die Ausgabe der Fahrscheine oder Ausbezahlung des Kilometergeldes, oder die Einzelberatung zu den Karrieremöglichkeiten im Österreichischen Bundesheer.

Sind die medizinischen Untersuchungen abgeschlossen, so wird dem Stellungspflichtigen das Stellungsergebnis vom Leiter der Stellungskommission mitgeteilt. Hier kann auch eine eventuelle ZivildiensterklĂ€rung ĂŒbergeben werden. Die Möglichkeit, eine derartige ErklĂ€rung abzugeben, besteht jedoch grundsĂ€tzlich bis 2 Tage vor Erhalt (Übernahme) eines Einberufungsbefehles. Mit der Unterschrift von Leiter und Stellungspflichtigem auf dem Stellungsbescheid erlangt das Stellungsergebnis GĂŒltigkeit. Damit ist die Stellung beendet, und das ermittelte Ergebnis wird an die zustĂ€ndige ErgĂ€nzungsabteilung weitergeleitet.

Beim Verlassen der Stellungskommission wird dem Stellungspflichtigen noch ein Paket mit Werbegeschenken (Autozeitschrift, Energy-Drink, Nassrasierzubehör) ĂŒberreicht. FĂŒr die Heimfahrt wird dem Stellungspflichtigen wie schon bei der Anreise eine Fahrkarte oder, wenn gewĂŒnscht (z. B. bei Anreise mit dem eigenen Auto), ein aliquotes Kilometergeld ausbezahlt.

Kurzstellung

Wurde ein Stellungspflichtiger als „vorĂŒbergehend untauglich“ eingestuft, so wird die endgĂŒltige Tauglichkeit in einem spĂ€teren Verfahren, einer so genannten Kurzstellung, festgestellt. Dies geschieht, wenn der Stellungspflichtige bei der ersten Stellung z. B. verletzt oder krank ist, und die Heilung voraussichtlich lĂ€nger dauern wird. Der Stellungspflichtige erhĂ€lt nach einer bestimmten Zeit (maximal zwei Jahre) wiederum einen Stellungsbefehl. Die damit verbundenen Untersuchungen sind jedoch rasch durchgefĂŒhrt, da in der Regel lediglich vom Stellungspflichtigen beigebrachte oder der Stellungskommission vorliegende Befunde von einem Arzt begutachtet werden. Zu beachten ist, dass auch das Ergebnis einer Kurzstellung wieder „vorĂŒbergehend untauglich“ sein kann. Die endgĂŒltige Feststellung der Tauglichkeit kann sich, etwa bei langwierigen Heilungsprozessen, also in die LĂ€nge ziehen.

DarĂŒber hinaus hat jeder Wehrpflichtige, wenn sich sein Gesundheitszustand wesentlich Ă€ndert, Anrecht auf eine erneute Stellung. Personen, die eine ZivildiensterklĂ€rung abgegeben haben, steht dieses Recht jedoch nicht mehr zu.

Ausbildungsdienst-Stellung

Personen, die sich freiwillig zum Österreichischen Bundesheer melden, werden vor dem EinrĂŒcken auf Tauglichkeit geprĂŒft. Derartige ÜberprĂŒfungen finden in einer der Stellungskommissionen statt, wobei die zu ÜberprĂŒfenden von Mitarbeitern des Heerespersonalamtes begleitet werden. Es werden in etwa die gleichen Untersuchungen wie bei einer regulĂ€ren Stellung durchgefĂŒhrt, mit dem Unterschied, dass zu jedem zu ÜberprĂŒfenden ein Belastungs-EKG ermittelt wird, sowie ein obligatorischer Drogentest in Form eines Urin-Teststreifens durchgefĂŒhrt wird. Da an der Ausbildungsdienst-Stellung auch Frauen teilnehmen, mĂŒssen diese auch noch die CUT durchfĂŒhren, welche die mĂ€nnlichen Teilnehmer schon bei ihrer regulĂ€ren Stellung durchgefĂŒhrt haben. FĂŒr Frauen gelten geringere körperliche Leistungsanforderungen bei Aufnahmetest und spĂ€terer BerufsausĂŒbung.cite-ref-leistung-at-16-0[16]

Das Verfahren der Ausbildungsdienst-Stellung ist im Gegensatz zur regulĂ€ren Stellung beschleunigt und dauert in der Regel weniger als einen Tag. Das ermittelte Ergebnis wird nicht an die zustĂ€ndige ErgĂ€nzungsabteilung, sondern an das Heerespersonalamt ĂŒbermittelt.

Auch die Stellungspflichtigen zum Ausbildungsdienst erhalten ein Paket mit Werbegeschenken, wobei sich das Paket fĂŒr Frauen dadurch von dem der MĂ€nner unterscheidet, dass es einen Damenrasierer statt des normalen Rasierzubehörs sowie zusĂ€tzlich noch eine Strumpfhose enthĂ€lt. Das Frauenpaket enthĂ€lt die gleiche Auto-Zeitschrift wie die „mĂ€nnlichen“ Werbegeschenkpakete.

Ursprung in der Zweiten Republik

Die Musterung wurde ursprĂŒnglich in den jeweiligen BezirkshauptstĂ€dten durchgefĂŒhrt, wobei jeweils die Termine so angelegt waren, dass die Stellungspflichtigen jeweils einer Gemeinde angehörten.

Schweiz

rekrutierung In der Schweiz wird die Musterung als Rekrutierung bezeichnet. Seit 2007 mĂŒssen Frauen die gleichen physischen Leistungen erbringen wie MĂ€nner.cite-ref-leistung-ch-17-0[17]

Kritik an der Musterung

Es wird zwischen grundsĂ€tzlicher Kritik an der Institution Musterung an sich (Grundsatzkritik) und Kritik an der zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Gebiet angewandten Art der DurchfĂŒhrung der Musterung (DurchfĂŒhrungskritik) unterschieden. Erstere kritisiert die unfreiwillige Begutachtung von Menschen auf ihre Verwertbarkeit als menschliche Ressourcen fĂŒr die Zwecke des MilitĂ€rs in ihrer GĂ€nze als eine verwerfliche Angelegenheit. Dies beinhaltet meist auch die Forderung nach der Abschaffung unfreiwilliger Musterungen. Kritik an der DurchfĂŒhrungspraxis schließt die Billigung oder BefĂŒrwortung der Musterung nicht aus und fordert, die Art ihres Ablaufes oder ihrer Organisation so abzuĂ€ndern, dass diese fĂŒr die Betroffenen als Gruppe oder als Individuum weniger ungerecht, willkĂŒrlich oder schikanös sind. Dies kann also auch von UnterstĂŒtzern der Institution der Musterung aus Politik oder dem MilitĂ€r selbst kommen, da MissstĂ€nde und unnötige Unannehmlichkeiten und RĂŒcksichtslosigkeiten bei der Musterung dem Ansehen des MilitĂ€rs schaden können.

Grundsatzkritik an der Institution Musterung

Grundsatzkritik an der Institution der unfreiwilligen „Musterung“ steht meistens in engem Zusammenhang mit einer kritischen Haltung oder Ablehnung gegenĂŒber der Wehrpflicht oder der Gesamtinstitution MilitĂ€r als solcher.

Die grundsĂ€tzliche Kritik an der Musterung entzĂŒndet sich dabei in erster Linie an dem SpannungsverhĂ€ltnis, in dem die Institution „Musterung“ nach Auffassung ihrer Kritiker zum Grundsatz der „Unverletzlichkeit der MenschenwĂŒrde“ steht. Die Quelle fĂŒr dieses SpannungsverhĂ€ltnis erblicken die Kritiker in der Regel in dem Umstand, dass militĂ€rĂ€rztliche Tauglichkeitsuntersuchungen, die aufgrund der Wehrpflicht erfolgen, auf unfreiwilliger Basis durchgefĂŒhrt werden, diese Untersuchungen also einen Zwangscharakter besitzen. Hierbei wird zumeist darauf hingewiesen, dass die Praxis, Menschen zu zwingen, anderen Menschen auf unfreiwilliger Basis an ihren Körper „ranzulassen“ in jedem anderen Zusammenhang als schwerer Übergriff und sogar als Verbrechen gilt und es keinen Grund gebe, dies im Rahmen der Musterung anders zu bewerten, nur weil derjenige, von dem dieser Zwang im Rahmen der Musterung ausgeht, der Staat bzw. eine Behörde und keine Privatperson ist.

Der Zwangscharakter der unfreiwilligen Musterung wird zudem von Kritikern hĂ€ufig als ein Verstoß gegen das sonst allgemein anerkannte Prinzip der freien Arztwahl (und der damit einhergehenden Option, sich nach Wunsch auch ĂŒberhaupt nicht Ă€rztlich untersuchen zu lassen) gewertet. Hieran wird insbesondere die Frage angeknĂŒpft, ob eine unfreiwillige Ă€rztliche Untersuchung ĂŒberhaupt noch als Ă€rztliche Untersuchung gelten kann, da ihr das fĂŒr Ă€rztliche Untersuchungen ansonsten stets als wesensbestimmend angesehene VertrauensverhĂ€ltnis zwischen Arzt und Patient fehlt. Auch wird in diesem Kontext immer wieder darauf hingewiesen, dass zwangsweise Ă€rztliche Begutachtungen atypisch fĂŒr Rechtsstaaten sind, was es abseits der Musterung nur im Rahmen von zwangsweisen Leibesvisitationen im Rahmen des Strafvollzugswesens und (theoretisch) in der SeuchenbekĂ€mpfung gibt. Daran knĂŒpfen Kritiker die Schlussfolgerung, dass die Institution der zwangsweisen Musterung nicht zum Konzept eines Rechtsstaates passe.

Nicht selten wird von Musterungs-Kritikern auch darauf verwiesen, dass der Status des (unfreiwillig) Begutachteten, den der Musterungskandidat bei unfreiwilligen Musterungen einnimmt, diesen von einem Subjekt zu einem Objekt, von einem Menschen zu einem „Ding“ degradiert. Die standardisierte Untersuchungsprozedur und die – theoretisch – feste VerknĂŒpfung bestimmter EindrĂŒcke und/oder Feststellungen durch den die Untersuchung durchfĂŒhrenden Arzt mit einer bestimmten Tauglichkeitsentscheidung, d. h. das Prinzip, dass die mit der DurchfĂŒhrung der Musterung beauftragten MilitĂ€rĂ€rzte das Feststellen bestimmter körperlicher Eigenschaften/Eigenschaftskombinationen und Befunde mechanischen Zuordnung automatisch mit der Zuteilung eines bestimmten Urteils (tauglich/untauglich) beziehungsweise eines bestimmten Tauglichkeitsgrades (bzw. einer bestimmten Einstufungsziffer) quittieren, wird ĂŒberdies hĂ€ufig als eine Missachtung der menschlichen IndividualitĂ€t aufgefasst. Zum Beispiel das VerhĂ€ltnis KörpergrĂ¶ĂŸe zu Gewicht, der Blutdruck, die SehstĂ€rke etc. in Form einer durch einheitliche Bewertungsrichtlinien und Vorgaben. Diese besagen, dass das Vorliegen/Festgestellt-Werden von Gegebenheit x mit Maßnahme/Entscheidung y zu sanktionieren ist. Also ein bestimmtes Problem in dem entsprechenden Bereich des Bewertungsbogens mit einer bestimmten Fehlerziffer bzw. das Nicht-Vorliegen eines bestimmten Problems mit einer Positivziffer zu vermerken ist. Menschen wĂŒrden so aufgrund von Ă€ußerlichen Kriterien kĂŒnstlich gleichgesetzt, „als ob sie identische Maschinenteile einer Bauart“ seien. BefĂŒrworter der Musterung halten dieser Kritik wiederum entgegen, dass eine „Schematisierung“ oder Gleichsetzung der Gemusterten unumgĂ€nglich sei, um die Institution vor dem Vorwurf der WillkĂŒr zu bewahren und um dem Gleichheitsgrundsatz genĂŒge zu tun.

Die allgemeine Kritik an der Musterung deckt sich mit der allgemein an militĂ€rischen Strukturen geĂŒbten Kritik: Die EinschrĂ€nkung der individuellen Freiheit und der Entfaltung des Einzelnen sowie die „Abfertigung“ des Musterungskandidaten nach einer festen Prozedur werden als eine Reduktion des Gemusterten vom Menschen zum Objekt bewertet. Der Mensch werde so zum VerfĂŒgungsgegenstand anderer gemacht. So wird die Musterung mitunter auch mit der Begutachtung von IndustriegĂŒtern verglichen. Umstritten sind von den Kritikern immer wieder angestellte Vergleiche, die die Musterung mit Begriffen wie „Fleischbeschau“, „Pferdemarkt“, „Menschenmaterialbegutachtung“ oder „TÜV“ als eine vermeintlich menschenverachtende Institution kennzeichnen.

Eine vor allem in gesellschaftskritischen und literarischen – aber auch sonstigen kĂŒnstlerischen – AnnĂ€herungen an das PhĂ€nomen Musterung hĂ€ufig anzutreffende Auffassung ist die Bewertung der (Zwangs-)Musterung als einer existentiellen Verfehlung: Einer SĂŒnde gegen den Mitmenschen (bzw. gegen das Leben an sich), derer sich die politischen/militĂ€rischen Machthaber, die dafĂŒr verantwortlich sind, dass die Institution der unfreiwilligen Musterung ĂŒberhaupt existiert, sowie die Personen, die die praktische DurchfĂŒhrung von unfreiwilligen Musterungen im Auftrag der Machthaber als berufliche Aufgabe ĂŒbernehmen, schuldig machen. Typische Elemente von derartigen Kritiken an der Musterung sind:

‱ Die Identifizierung der Musterung als einer in sich selbst (bzw. aus sich selbst heraus) verwerflichen Institution, die die natĂŒrlichen zwischenmenschlichen Beziehungen durch die Art, wie sie die an ihr beteiligten bzw. von ihr betroffenen Personen in Beziehung zueinander stellt, pervertiert, indem sie eine Gruppe von Menschen (die Musterlinge) zu entmĂŒndigten und hilflosen VerfĂŒgungsobjekten einer zweiten Gruppe von Menschen (des Musterungspersonals) oder auch eines – in kafkaesker Weise als eine unpersönliche, gesichts- und seelenlose Maschine wahrgenommenen – Verwaltungsapparates degradiert, der Menschen in lebensfeindlicher Weise nach einem bestimmten Schema erfasst, an sich zieht und verarbeitet.
‱ Die Degradierung der Musterungsopfer von lebendigen Wesen zu „lebendigen toten GegenstĂ€nden“, die in kalt-empathieloser Weise auf ihren Materialzustand und ihre Verwertbarkeit fĂŒr bestimmte Zwecke besichtigt (und zugleich auf ihren Zweckcharakter in dieser Hinsicht reduziert) werden.
‱ Die Negierung des Status des einzelnen Musterungskandidaten als einem empfindsamen Individuum durch seine Behandlung als einem von beliebig vielen identisch-austauschbaren Objekten einer bestimmten Sorte, die dementsprechend nicht individuell behandelt, sondern im Fließbandverfahren nach dem immer gleichen Schema abgefertigt und nach einem einheitlichen System eingestuft, klassifiziert und etikettiert werden.

Die Musterung wird hierbei also eine ontologische Verwerfung angesehen, derer sich der moderne technokratische Verwaltungsstaat schuldig macht, indem er das wahre Wesen des Menschen und seine inneren BedĂŒrfnisse zugunsten der starren Anwendung und Umsetzung von abstrakten Verwaltungsvorschriften und Richtlinien missachtet. Die Musterung wird als ein Angriff auf die seelische IntegritĂ€t des Menschen begriffen, da sie ihn um des Selbstzweckes der Befriedigung des bĂŒrokratischen Prinzips, eine unhinterfragte, von „oben“ festgelegte, kĂŒnstliche Struktur in einheitlich-unterschiedloser Weise umzusetzen, einer Situation unterwirft, die seiner Natur und seinem Wesen zuwider ist und ihn damit von sich selbst entfremdet und entwĂŒrdigt.

Eng mit diesen Deutungen verbunden ist das in entsprechenden Deutungen routinemĂ€ĂŸig anzutreffende Bild vom Musterungslokal – d. h. dem Schauplatz dieses Übergriffs auf die Seele des Einzelnen und auf das Leben an sich – als einem RealitĂ€t gewordenen locus horribilis, einem Alptraumort, an dem Menschen ins UnglĂŒck gestĂŒrzt und innerlich beschĂ€digt (oder gar zerstört) werden, sowie die Wahrnehmung des Musterungspersonals, speziell der MusterungsĂ€rzte, als menschgewordenen Verkörperungen der Unmenschlichkeit: Als kaltherzigen Kreaturen, die ihre „Opfer“ wĂ€hrend der Begutachtung in ungerĂŒhrt, apathisch-teilnahmsloser und rĂŒcksichtsloser Weise abfertigen – oder sie mitunter auch gezielt in sadistischer Weise demĂŒtigen und quĂ€len – um sie schließlich mit ihrem Urteil („tauglich“) erbarmungslos-mitleidlos zu einem Schicksal des Leides (in Kriegsszenarien: dem Zwang in die Hölle des Krieges ziehen zu mĂŒssen; in Friedensszenarien, dem Entzug der Freiheit und dem Zwang auf eine Weise leben zu mĂŒssen, die als unglĂŒcklichmachend und lebensqualitĂ€tsbeeintrĂ€chtigend empfunden wird) zu verurteilen.

Große Verbreitung haben derartige Blickweisen auf die Institution Musterung seit dem Ersten Weltkrieg gefunden, wĂ€hrend dessen die MilitĂ€rbehörden dafĂŒr verantwortlich waren, in industriellem Maßstab viele Millionen Menschen auf Grundlage der Musterung zwangsweise auszuheben und dem KĂ€mpfen (und Sterben) auf den Schlachtfeldern Europas zuzufĂŒhren:

So beschrieb der Schriftsteller Kurt Tucholsky den Typus des Musterungsarztes als einen „Hausknecht des Krieges“, einen „ZuhĂ€lter des Todes, der sich Arzt nannte“, der als „Auftreiber in Diensten der Kanonenfutterzentrale“ (d. h. des Musterungsamtes) sich der Aufgabe verschrieben habe, Menschen in „ein paar hunderttausend Liter Blut, zum Schmieren der Kriegsmaschine“ zu verwandeln. Durch ihre Bereitschaft hieran mitzuwirken seien die betreffenden Ärzte von ihrer eigentlichen Aufgabe, Feinde der Krankheiten und des Todes zu sein, zu Feinden des Lebens, also zum Gegenteil dessen was ihr Berufsstand eigentlich sein sollte, geworden.cite-ref-18[18] Der österreichische Essayist Alfred Polgar zeichnete zur selben Zeit in gleicher Weise das Bild von den MusterungsĂ€rzten als Bluthunden, die dem Sterben auf den Schlachtfeldern den Nachschub „apportiert“ hĂ€tten: So beschrieb er in seinem Aufsatz Der Teisinger den Rekrutierungsbeamten Teisinger als einen MenschenjĂ€ger, einen „stumpfen, urteilslosen, fleißigen Gehilfen in der Großmetzgerei des Krieges“, der wĂ€hrend der Jahre 1917 und 1918 – begleitet von einem MilitĂ€rarzt als seinem „gut abgerichteten Jagdhund“ – auf die „Pirsch“ nach Opfern gegangen sei, die er als menschlichen Nachschub in den Schlund des Krieges geworfen habe: Als dienstbeflissener Gehorsamsmensch habe er das „rudelweise vor ihn getriebenen schlotternden“ Menschenmaterial, unbeeindruckt von dem ihm entgegenschlagenden „Dunst von Seelenqual, Schweiß und Todesangst“ mitleidlos ins Verderben geschickt habe, indem er Versuche die Ausmusterung zu erlangen, erbarmungslos abgeschlagen und als „Unheilland“ „die Lahmen aufstehen und (in die SchĂŒtzengrĂ€ben) gehen“ habe lassen, „die Blinden (den EinrĂŒckungsbefehl) sehen“ habe lassen und „die Tauben (ihr Todesurteil) hörend“ gemacht habe.cite-ref-19[19] Der Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, ein Überlebender des Warschauer Ghettos, stellte eine mehrbĂ€ndige Sammlung von AufsĂ€tzen Polgars, die er 1983 herausgab, aufgrund der großen Zahl von BeitrĂ€gen Polgars, die autoritĂ€re Institutionen wie das MilitĂ€r in kritisch-prĂŒfender Weise besichtigen, unter dem Titel Musterung, wobei Reich-Ranicki – in RĂŒckschau auf seine eigene Biographie in der ersten HĂ€lfte des 20. Jahrhunderts – die „herzlosen MilitĂ€rĂ€rzte“, als den Ermöglichern des Krieges, als einen von mehreren Urtypen der Unmenschlichkeit herausstellte, welche Polgar dem Leser in seinem Werk eindringlich vorzufĂŒhren versuche, um ihm begreifbar zu machen, vor welchen Sorten von Mensch er sich hĂŒten sollte, da sie durch ihre fatale Wirksamkeit dafĂŒr verantwortlich gewesen seien, einem ganzen Zeitalter sein leidvolles GeprĂ€ge aufzudrĂŒcken und dies durchaus wieder tun könnten.cite-ref-20[20]

Auch im englischsprachigen Raum finden sich derartige Sichtweisen auf die Institution Musterung seit dem 20. Jahrhundert in großer Zahl: So ließ der Country-SĂ€nger Johnny Cash die quĂ€lende Erinnerung an seine eigene Musterung zur Zeit des Koreakrieges in seinen Song The Man Comes Around einfließen, in dem er mit den Zeilen „There's man goin' 'round takin' names./ An' he decides who to free and who to blame“ auf die als bedrĂŒckend und verstörend empfundene Entscheidungsmacht der MusterungsĂ€rzte anspielte, entscheiden zu dĂŒrfen, wer (zu Kriegszeiten) unfreiwillig an die Front geschickt wird und wer nicht bzw. wer (im Frieden) seine Freiheit weggenommen bekommt und zum MilitĂ€r einrĂŒcken muss (und dort ein unglĂŒckliches Dasein fristen muss) und wer hiervon verschont bleibt.

Kritik an der deutschen Musterungspraxis

In den letzten Jahren der aktiven Wehrpflicht war das Musterungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland vermehrt in Kritik geraten. Dabei wurde von Gegnern wie auch BefĂŒrwortern der Wehrpflicht vor allem WillkĂŒr und Ungerechtigkeit der MusterungsĂ€rzte bei der Entscheidung ĂŒber die tauglichkeitsgradmĂ€ĂŸige VerwendungsfĂ€higkeit der Musterungskandidaten moniert. So war die Ausmusterungsquote infolge von sinkendem Personalbedarf der Bundeswehr von 12 % der mĂ€nnlichen Angehörigen eines Jahrgangs (2002) auf ĂŒber 43 % (2008) gestiegen. Dies legt den Verdacht nahe, dass nicht ausschließlich objektive DienstunfĂ€higkeit zur Ausmusterung fĂŒhrte, sondern dass die MusterungsĂ€rzte willkĂŒrlich tatsĂ€chlich diensttaugliche junge MĂ€nner als „untauglich“ aussonderten, die dies real nicht waren. Es wurden also junge MĂ€nner aus nichtigen GrĂŒnden untauglich geschrieben. Anstatt Kriterien der Notwendigkeit wurden Kriterien der Beliebigkeit bei der Zumessung eines Tauglichkeitsgrades angelegt.

Siehe auch

:

Konskription

und

Wehrgerechtigkeit

Vom schwedischen Menschenrechtsaktivisten Lars G. Petersson wird auch kritisiert, dass die Untersuchung des Unterleibs und der Genitalien bei MĂ€nnern nicht immer von gleichgeschlechtlichen Ärzten durchgefĂŒhrt wird bzw. hĂ€ufig weibliches Hilfspersonal ohne Sichtschutz dabei prĂ€sent ist.cite-ref-21[21]cite-ref-22[22]

Kritik an der österreichischen Stellung

Die Kritik an der Stellung richtet sich hauptsĂ€chlich an die Tatsache, dass die Stellung unter keinen UmstĂ€nden verkĂŒrzt oder umgangen werden kann. Auch Kandidaten, die den Zivildienst anstreben, mĂŒssen das ganze Programm absolvieren, um einen Tauglichkeitsbeschluss zu erhalten. Bei dieser Argumentation wird allerdings ĂŒbersehen, dass das Ergebnis der Stellung, nĂ€mlich Tauglichkeit oder Untauglichkeit, erst am Ende des Stellungsablaufs feststehen kann. So kann es vorkommen, dass sich eine vermeintlich taugliche Person als untauglich herausstellt, und so weder Wehrdienst noch Zivildienst geleistet werden muss. Die medizinischen Untersuchungen – von Kritikern der Stellung oftmals als „Zwang“ bezeichnet – ist eine durch das Wehrgesetzcite-ref-23[23] geregelte staatsbĂŒrgerliche Pflicht, wobei wesentlich detaillierter untersucht wird als bei einer regulĂ€ren Gesundenuntersuchung. Die Pflicht zur Abgabe eine Blutprobe steht im Verfassungsrang.

Die Institution Musterung in Dichtung und Kultur

Die wahrscheinlich berĂŒhmteste Schilderung einer Musterungssituation in der deutschsprachigen Literatur findet sich in Thomas Manns Roman Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull aus dem Jahr 1909. Dort gelingt es dem Titelhelden, seine Ausmusterung zu erreichen, indem er der Musterungskommission einen epileptischen Anfall vorspielt. Weitere bekannte Musterungsszenen finden sich in dem Musical Hair von Galt MacDermot sowie in dem Roman Die Blechtrommel von GĂŒnter Grass.

Der Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki veröffentlichte 1982 unter dem Titel Musterung einen Band mit Zeitungsglossen aus dem Werk des österreichischen Schriftstellers Alfred Polgar. Das Leitmotiv, nach dem die BeitrĂ€ge des Bandes von Reich-Ranicki ausgewĂ€hlt wurden, ist Polgars Auseinandersetzung mit dem „Unrecht, das dem kleinen Mann geschieht.“ Der Titel des Bandes ist dabei dem Umstand geschuldet, dass sich in ihm besonders viele Texte zum Thema Musterung finden, einer Institution, der Polgar wiederholt besondere „Unmenschlichkeit“ attestiert. In dem Essay „Nr. 28“ kritisiert er beispielsweise das System, jedem Gemusterten am Ende der Musterung eine Zahl zuzuordnen als den ersten „Greuel des Krieges“. MilitĂ€rĂ€rzte beschreibt er an anderer Stelle als Leute „die ein Sieb halten, in das die mĂ€nnliche Menschheit hineingeschĂŒttet [und gesondert]“ wird. In der Glosse „Der Zahnarzt“ (ĂŒber einen MilitĂ€rarzt, der auch eine private Zahnarztpraxis betreibt) wiederum beschreibt er MilitĂ€rĂ€rzte als Ärzte, fĂŒr die der Patient „kein Patient [ist] sondern ein untergeordnetes Lebewesen. Eine menschenĂ€hnliche Sache“, die auf ihre Verwertbarkeit geprĂŒft wird.cite-ref-24[24]

Brauchtum

In Teilen Österreichs und SĂŒddeutschlands gibt es die Tradition, dass nach der Musterung die sogenannten „Musterer“ offiziell vom BĂŒrgermeister ihrer Heimatgemeinde zum Essen eingeladen werden und dabei besondere HĂŒte ĂŒberreicht bekommen. Die ĂŒberstandene Musterung wird ausgelassen gefeiert, teilweise werden anderen Dorfbewohnern Streiche gespielt.cite-ref-25[25]

Weblinks

Commons

: Musterung

– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

‱ § 17 Wehrpflichtgesetz (Deutschland) – DurchfĂŒhrung der Musterung
‱ Informationen zur Musterung auf Bundeswehr.de
‱ Informationen zur Musterung beim BAZ (Bundesamt fĂŒr den Zivildienst)
‱ Aussetzung der Pflicht zur Musterung: [1]
‱ Rechtliche Grundlage der Stellungspflicht in Österreich: Wehrgesetz 2001, § 18
‱ Rechtliche Grundlage in der Schweiz: MilitĂ€rgesetz, Art. 9

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Peter Connolly: Die Römische Armee. Übersetzt von Thomas M. Höpfner. Hamburg 1976, S. 10.
cite-note-22. ↑ Soweit sie Haus- und Grundbesitzer waren, also nicht Besitzlose; soweit eine Witwe Haus und Hof besaß, musste ein Ersatzmann gestellt oder Geldersatz bezahlt werden.
cite-note-33. ↑ Alter der Soldaten, BefĂ€higung der Vorgesetzten, Brauchbarkeit der Bewaffnung und AusrĂŒstung
cite-note-41. Junge MĂ€nner nach der Musterung in Bensheim-Auerbach, 25. November 1915
cite-note-55. ↑ zitiert nach Peter-Christoph Storm: Der SchwĂ€bische Kreis als Feldherr, Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21, Duncker & Humblot Berlin, 1974, ISBN 3-428-03033-8, Seite 525
cite-note-66. ↑ Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12522, 26. MĂ€rz 2009
cite-note-leistung-de-77. ↑ Können Sie Bundeswehr? Spiegel Online, 25. MĂ€rz 2014, abgerufen am 3. September 2017.
cite-note-88. ↑ Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen vom 18. MĂ€rz 2008, S. 6 und vom 26. MĂ€rz 2009, S. 5.
cite-note-spiegel01-99. ↑ Siehe z. B. Oliver Trenkamp: Tauglich aus GewissensgrĂŒnden. Spiegel Online, 18. MĂ€rz 2009, abgerufen am 3. September 2017.
cite-note-1010. ↑ Wolfgang Pooch: Wehrpflicht und Wehrersatzwesen in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 (Kapitel mit Übungsfragen zur Beamtenunterweisung).
cite-note-1111. ↑ https://www.bmvg.de/de/aktuelles/alles-wichtige-rund-um-den-neuen-wehrdienst-6040510
cite-note-1212. ↑ https://www.bmvg.de/de/aktuelles/alles-wichtige-rund-um-den-neuen-wehrdienst-6040510
cite-note-1313. ↑ Sueddeutsche.de: Der neue Wehrdienst und die RĂŒckkehr der Musterung , 27. August 2025
cite-note-1414. ↑ Heinz Sahmer: Gesetz ĂŒber den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst [
] nebst Bestimmungen ĂŒber die DurchfĂŒhrung der Musterung, 1957, passim; Wolfgang Stauf: Wehrrecht von A-Z, 1986.
cite-note-1515. ↑ Wolfgang Pooch: Wehrpflicht und Wehrersatzwesen in der Bundesrepublik Deutschland, 1985.
cite-note-leistung-at-1616. ↑ ÜberprĂŒfung der körperlichen LeistungsfĂ€higkeit. (PDF; 252 kB) Heerespersonalamt, S. 1f, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 7. Februar 2016; abgerufen am 2. September 2017. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/karriere.bundesheer.at
cite-note-leistung-ch-1717. ↑ Gleiche Fitness-Beurteilung fĂŒr Mann und Frau. Schweizer Armee, 2007, archiviert vom Original am 28. Januar 2016; abgerufen am 3. Dezember 2011 (TFR=Test Fitness Rekrutierung): „Da die Frauen in allen Truppengattungen die gleichen minimalen körperlichen Anforderungen erfĂŒllen mĂŒssen wie die MĂ€nner, werden sie beim TFR jetzt auch gleich beurteilt.“
cite-note-1818. ↑ Michael Hepp: Kurt Tucholsky. Biographische AnnĂ€herungen, 1993, S. 449.
cite-note-1919. ↑ Alfred Polgar: Der Teisinger. In: Gestern und heute. 1922, S. 56.
cite-note-2020. ↑ Siehe Marcel Reich-Ranicki: Alfred Polgar. Kleine Schriften, Bd. 1 (Musterung), 1983, siehe Vorwort, insb. S. xxxf.
cite-note-2121. ↑ Bundesministerium der Verteidigung: ZDv 46/1. Allgemeine DurchfĂŒhrungsbestimmungen zu der Ă€rztlichen Untersuchung bei Musterung und Dienstantritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern fĂŒr den freiwilligen Dienst in den StreitkrĂ€ften sowie bei der Entlassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn, 2010
cite-note-2222. ↑ Lars G. Petersson: Musterung: Staatlich Legitimierte Perversion, 2010. ISBN 978-1-84991-186-3
cite-note-2323. ↑ § 18 Wehrgesetz
cite-note-2424. ↑ Marcel Reich-Ranicki [Hrsg.]: Musterung (= Alfred Polgar: Kleine Schriften, Bd. 1), Hamburg 1982.
cite-note-2525. ↑ meinbezirk.at, abgerufen am 6. Oktober 2019